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Mehr Prämien für den Arbeitsschutz

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BG BAU stellt neue Fördermittel bereit – Mehr Prämien für den Arbeitsschutz

Das Prämiensystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zur Förderung ausgewählter Maßnahmen für die Prävention geht in eine neue Runde. Die Mitgliedsunter­nehmen sollen auch 2016 motiviert werden, sich über das notwendige Maß hinaus für den Arbeitsschutz einzusetzen.
 
BG BAU setzt gezielt Impulse
Auf Baustellen gibt es viele Gefahrenquellen. Deshalb gibt die BG BAU gezielte Impulse, damit die Unternehmen zusätzlich in die betriebliche Arbeitssicherheit und den Gesund­heitsschutz investieren. Diese Initiative ist ein Beitrag, um die Selbstverantwortung der Betriebe zu stärken und krankheitsbedingte Fehlzeiten zu vermindern. Gefördert werden soll zum einen die Sachprävention. Dazu gehören Arbeitsmittel, Maschinen und Geräte, die mit besonderer Sicherheitstechnik ausgestattet sind, z. B. Podest- und Plattformleitern, Kabelortungsgeräte für erdverlegte Leitungen, Schutzhelme mit Kinnriemen (EN 397), die Nachrüstung bestimmter Baumaschinen und Lkw mit Rückfahrkameras oder die Anschaffung von Fliesenlegertischen. Gefördert wird zum anderen auch die Teilnahme am Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS BAU) der BG BAU. AMS BAU greift die betrieblichen Be- lange der Bauwirtschaft auf und berücksichtigt die schwierigen Randbedingungen, wie ständig wechselnde Arbeitsplätze, Witterungseinflüsse oder die besonderen Vertragsformen der Betriebe der Bauwirtschaft.
 
Vorbeugen ist besser als heilen
Im Rahmen der Verhaltensprävention werden Maßnahmen gefördert, die gezielt auf Vorbeugung setzen. Die Beschäftigten werden durch Information, Motivation oder Ausbildung angeregt, sich gesundheitsgerechter zu verhalten. Beispielsweise soll mit einem Rückentraining dazu beigetragen werden, Muskel-Skelett-Erkrankungen – etwa durch Anleitung zum rückengerechten Heben und Tragen – zu verhindern. Ein weiteres Beispiel ist die Übernahme von bis zu 50 % der Lehrgangskosten für die Prüfung zur anerkannten Maschinenführerqualifikation ZUMBau (Zugelassene Maschinenführer in der Bauwirtschaft). Für 2016 wurde das Prämiensystem erneut erweitert. Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU. Der Katalog aller förderwürdigen Maßnahmen kann unter www.bgbau.de/praemien heruntergeladen werden. (BG Bau)

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Änderungen in der VOB/A

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Zukünftig auch für Bauvergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes – Mit Blick auf das Inkrafttreten der Vergaberechtsreform am 18. April 2016 hat der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB) gefordert, dass die weitere Anwendbarkeit der VOB/A, Abschnitt 1, bei Bauvergaben unterhalb des Schwellenwertes gewährleistet bleiben muss.

Einheitliche VOB/A 
hat Vorteile für alle

„Mehr als 98 % aller öffentlichen Bauaufträge werden in Deutschland unterhalb des EU-Schwellenwertes vergeben. Bei all diesen Bauaufträgen kommen die Vorschriften des 1. Abschnitts der VOB/A zur Anwendung. Hieraus wird ersichtlich, welche praktische Bedeutung den Vergaberegeln der VOB/A in Deutschland zukommt. Die VOB/A enthält alle für öffentliche Bauvergaben relevanten Regelungen“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe. Nicht nur für die Unternehmen der Bauwirtschaft ist es wichtig, dass bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausschreibung öffentlicher Bauaufträge gelten und sie sich nicht mit 16 verschiedenen Länderregimen konfrontiert sehen. Die VOB/A, Abschnitt 1, gewährleistet bislang diese bundesweit einheitliche Vergabepraxis.
 
Auch für die öffentliche Hand bietet die einheitliche VOB/A insofern Vorteile, als sie einen fairen Wettbewerb zwischen Bauunternehmen regelt und damit kostengünstiges sowie qualitativ hochwertiges Bauen gewährleistet. „Mit Inkrafttreten der neuen VOB/A ist weiterhin sichergestellt, dass sowohl Auftragnehmer als auch Vergabestellen bundesweit auf der Grundlage bewährter und praxisnaher Vergaberegeln arbeiten können. Für die praktische Handhabbarkeit der Vergaberegeln ist es dringend geboten, dass dieses einheitliche System erhalten bleibt“, betont Pakleppa.
 
Erfolgreich für Mittelstand eingesetzt
Mit Blick auf die Vergabeverfahren oberhalb des EU- Schwellenwertes konnte der ZDB im Rahmen der Umsetzung der europäischen Vergaberegeln die mittelständischen Interessen stärken. „Trotz erheblichen Widerstandes ist es uns gelungen, in § 97 Abs. 4 GWB den Vorrang der Fach- und Teillosvergabe aufrechtzuerhalten. Leistungen sind auch weiterhin in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Dies ist für die Stärkung des Mittelstandes unerlässlich“, so Pakleppa abschließend. (ZDB)

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